Nach italienischem Recht unterliegen Langwaffenmagazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss einer besonderen Meldepflicht. Dies ist Teil der Waffen- und Munitionsverordnung, die Beschränkungen der Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Komponenten vorsieht, die die Schussfähigkeit einer Waffe beeinträchtigen können.
Meldepflicht: Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss gelten nach italienischem Recht als wesentliche Bestandteile einer Waffe und ihr Besitz muss den zuständigen Behörden (zum Beispiel dem Polizeipräsidium oder den Carabinieri) gemeldet werden.
Verkauf: Diese Zeitschriften können nicht frei verkauft werden. Der Verkauf muss über eine autorisierte Waffenkammer erfolgen, die eine Verkaufserklärung ausstellt und die Einzelheiten festhält. Dies garantiert die Rückverfolgbarkeit des Laders und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Online-Verkauf: Der Verkauf dieser Ladegeräte über Online-Shops ist grundsätzlich untersagt, da die Transaktion und die physische Übergabe des Gegenstandes keine direkte und unmittelbare Kontrolle des Käufers und die Erfüllung von Meldepflichten ermöglichen. Selbst wenn der Online-Kauf hypothetisch erlaubt wäre, müsste er dennoch mit einem formellen Registrierungs- und Meldeverfahren einhergehen.
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